.: gcal.ch :.

Interessante Links oder Kommentare? Nur her damit: blog-at-gcal.ch

Das Arbeitsamt protzt mit Inkompetenz und sagt: Daten löschen geht nicht, weil technisch unmöglich. What? Ja geht noch weiter, rechnen können Sie auch nicht:

Dort seien Verjährungs- und Berücksichtigungsfristen geregelt – mal 3, mal 10 Jahre. Die Sprecherin der BA, Ilona Mirtschin, erklärt dabei eine höchst kreative Rechenart, wenn es um Fristen geht, die die Aufbewahrungsdauer von Daten regeln. Laut Frau Mitschin ergibt sich aus einer dreijährigen Verjährungs- und einer zehnjährigen Berücksichtigungsfrist nämlich eine Mindestaufbewahrungsfrist von 13 Jahren.

Ne is klar. Aber einen hab' ich noch:

konnten bei einer Suchabfrage nicht mehr als 100 Ergebnisse angezeigt werden. Letzteres kommentierte die BA mit der stets erheiternden Angabe, dass mehr Ergebnisse auf eine Suchanfrage keiner Software der Welt möglich wäre.

Das lassen wir mal unkommentiert stehen.

Am 08.02.2012 um 11:06 von martin - (35)