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Beim NDR gibt's einen Artikel über die Videoüberwachung auf der Reeperbahn. Da wurde mehrfach gegen geklagt und so weiter. Interessant an dem Artikel ist folgender Absatz:

Nach einem Urteil im Juni 2010 wurde eine "Schwarzschaltung" eingebaut, die dafür sorgte, dass die Kameras nichts zeigten, sobald Fenster oder Balkone der Wohnhäuser in den Fokus gerieten. Schließlich entschied sich die Polizei im vergangenen Jahr, die Kameras ganz abzuschalten, weil die Einschränkungen zu groß waren.

Weil man dem Voyourismus der Polizisten nicht nachkommen konnte, wurden die Kameras nicht mehr genutzt. Und was ist mit dem ursprünglichen Argument der Gefahrenabwehr? Das greift nicht mehr, weil die Kameras nicht mehr in fremde Wohnzimmer schauen können, sondern nur noch auf die Reeperbahn? Unfassbar widerlich, dieses geheuchle!

Am 26.01.2012 um 11:40 von martin - (32)